Drei Anträge zum Thema Windkraft

April 2022:
1. Antrag zur Abstimmung in der Gemeindevertretung über die beiden Standorte für Windkraftanlagen.
2. Antrag zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Windvorranggebiets „2–88“ wegen des Naturschutzgebiets „Buchertsgräben“.
3. Antrag zum Thema Flächenpooling und dessen Kosten sowie Vor- und Nachteile.
Anstimmung zu den Standorten für Windkraftanlagen

Der Antrag der Fraktion Die Grünen waren bestimmt für die Tages­ord­nungen folgender Sitzungen:

  • Bau-Umwelt- und Verkehrs­aus­schuss­sit­zung am 25.04.2022
  • Haupt- und Finanz­aus­schuss am 27.04.2022
  • Gemein­de­ver­tre­ter­sit­zung am 02.05.2022
Beschlussantrag:

Die Gemein­de­ver­tre­tung stimmt

a) über die Vorrang­fläche „2–88“ als ungeeigneter/unerwünschter oder geeigneter/gewünschter Standort für Wind­kraft­an­lagen ab.

b) über die Vorrang­fläche „2–117“ als ungeeigneter/unerwünschter oder geeigneter/gewünschter Standort für Wind­kraft­an­lagen ab.

Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Windvorranggebietes „2–88“

Der Antrag der Fraktion Die Grünen waren bestimmt für die Tages­ord­nungen folgender Sitzungen:

  • Bau-Umwelt- und Verkehrs­aus­schuss­sit­zung am 25.04.2022
  • Haupt- und Finanz­aus­schuss am 27.04.2022
  • Gemein­de­ver­tre­ter­sit­zung am 02.05.2022
Beschlussantrag:

Der Gemein­de­vor­stand beauf­tragt einen Rechts­an­walt, die Akten und Doku­mente zur Auswei­sung des Wind­vor­rang­ge­bietes „2–88“ die Recht­mä­ßig­keit der Auswei­sung für die Gemeinde Schaaf­heim zu prüfen. Weiterhin zu kontrol­lieren, ob das Natur­schutz­ge­biet (NSG) „Bucherts­gräben“ mit seiner Rotmilan-Popu­la­tion berück­sich­tigt wurde oder ein Form­fehler vorliegt. Inter­es­sierte Gemein­de­ver­te­te­rinnen und Gemein­de­ver­treter dürfen teilnehmen.

Vor- und Nachteile sowie Kosten des Flächenpoolings

Der Antrag der Fraktion Die Grünen waren bestimmt für die Tages­ord­nungen folgender Sitzungen:

  • Bau-Umwelt- und Verkehrs­aus­schuss­sit­zung am 25.04.2022
  • Haupt- und Finanz­aus­schuss am 27.04.2022
  • Gemein­de­ver­tre­ter­sit­zung am 02.05.2022
Beschlussvorschlag

Die Gemein­de­ver­tre­ter­ver­samm­lung möge beschließen:

a) Der Gemein­de­vor­stand wird beauf­tragt, eine Aufstel­lung über die internen und externen Kosten für ein Flächen­poo­ling der Wind­vor­rang­flä­chen der Gemein­de­ver­tre­tung zur Beratung vorzu­legen (z.B.: Planungs­kosten, Anwalts­kosten und Grün­dungs­kosten für eine Gesellschaftsform).

b) Mit einem Rechts­an­walt die Vor- und Nach­teile des Flächen­poo­lings mit inter­es­sierten Gemein­de­ver­tre­tern und Gemein­de­ver­tre­te­rinnen zu beraten.

c) Vor- und Nach­teile des Flächen­poo­lings bei Nicht­rea­li­sie­rung der Wind­kraft­an­lagen zu bespre­chen und abzu­wägen – wie z.B. durch ein mögli­ches Normen­kon­troll­ver­fahren zur Über­prü­fung der Recht­mä­ßig­keit der Auswei­sung von „2–88“.

d) Vor- und Nach­teile des Flächen­poo­lings bei genos­sen­schaft­li­chen Modellen, bei denen Bürge­rinnen und Bürger finan­ziell in die Wind­kraft­an­lagen inves­tieren können.